HANDWERKSLEISTUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version: AGB-WKH-2026-08-21 · Stand 21.08.2026
Auftragnehmer: Klaus Nikolic, WerkzeugKisterl, Hauptstr. 25i, 85386 Eching, Deutschland, E-Mail: office@werkzeugkisterl.de.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für Verträge über Renovierungs-, Reparatur-, Montage-, Haus-, Garten- und Hausmeisterleistungen von WerkzeugKisterl gegenüber volljährigen natürlichen Personen, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen (Verbraucher).
- Für Unternehmer oder umfangreiche Bauvorhaben gelten diese Bedingungen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang.
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wird nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich und wirksam vereinbart sowie vollständig zur Verfügung gestellt wird.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Eine über Homepage oder App übermittelte Leistungsanfrage ist unverbindlich. Sie ist noch kein Auftrag und verpflichtet WerkzeugKisterl nicht zur Annahme.
- Nach Prüfung der Angaben kann WerkzeugKisterl ein Angebot mit Leistungsumfang, Preis oder Berechnungsart und voraussichtlichem Ausführungszeitraum erstellen. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme dieses Angebots oder durch eine gesonderte beiderseitige Auftragsbestätigung zustande.
- Angaben, Fotos und Maße des Kunden müssen vollständig und zutreffend sein. Ergibt eine Besichtigung einen abweichenden Leistungsumfang, wird das Angebot vor Vertragsschluss angepasst.
- Nur die im angenommenen Angebot oder Auftrag bezeichneten Leistungen sind geschuldet. Ein bestimmter Erfolg außerhalb der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere eine nicht zugesagte optische oder technische Wirkung, ist nicht geschuldet.
3. Preise, Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen
- Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Ist eine genaue Berechnung vorab nicht möglich, werden die Grundlagen der Preisberechnung angegeben.
- Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als Festpreis bezeichnet wird. Ist eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenanschlags zu erwarten, informiert WerkzeugKisterl den Kunden unverzüglich.
- Erforderliche Zusatz- oder Änderungsleistungen werden vor ihrer Ausführung beschrieben und mit einem Preis oder einer Berechnungsart angeboten. Sie werden nur nach Freigabe des Kunden ausgeführt; unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr bleiben unberührt.
- Ein Kostenvoranschlag wird nur vergütet, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde gewährt zum vereinbarten Zeitpunkt sicheren Zugang zum Arbeitsort und stellt vereinbarte Anschlüsse, Flächen und Informationen bereit.
- Der Kunde informiert vor Arbeitsbeginn über bekannte Leitungsverläufe, verdeckte Einbauten, Feuchtigkeit, Schadstoffe, statische Besonderheiten und sonstige Gefahren. Er beschafft erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern oder Gemeinschaften, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz Hinweises nicht nach, können sich Termine angemessen verschieben. Nachweisbare, erforderliche Mehrkosten werden nur nach vorheriger Information oder bei unaufschiebbaren Sicherungsmaßnahmen berechnet.
- Wertvolle, empfindliche oder störende Gegenstände sind aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder nach Absprache ausreichend zu schützen.
5. Ausführung, Termine und Behinderungen
- WerkzeugKisterl führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik aus, soweit diese auf die konkrete Leistung anwendbar sind.
- Ausführungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Witterung, nicht erkennbare bauliche Umstände, fehlende Vorleistungen, Materialengpässe oder andere nicht von WerkzeugKisterl zu vertretende Hindernisse können zu einer angemessenen Verschiebung führen. Der Kunde wird hierüber zeitnah informiert.
- WerkzeugKisterl darf geeignete Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
- Werden während der Ausführung verdeckte Mängel, Gefahrstellen oder nicht erkennbare Zusatzarbeiten festgestellt, wird die Arbeit im betroffenen Bereich erforderlichenfalls unterbrochen und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
6. Materialien und beigestellte Teile
- Von WerkzeugKisterl bereitgestellte Materialien entsprechen der vereinbarten Art und Qualität. Branchenübliche, technisch unvermeidbare Farb-, Struktur- oder Maßabweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und Eignung nicht beeinträchtigt werden.
- Bei vom Kunden bereitgestellten Materialien, Geräten oder Teilen prüft WerkzeugKisterl im zumutbaren Umfang deren erkennbare Eignung. Für Mängel, Verzögerungen oder Schäden, die ausschließlich auf ungeeigneten oder fehlerhaften Kundenteilen beruhen und trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren, haftet WerkzeugKisterl nicht.
7. Abnahme
- Nach Fertigstellung wird der Kunde zur Prüfung und Abnahme aufgefordert, soweit die Leistung ihrer Art nach abnahmefähig ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Erkennbare Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
- Eine Abnahme durch Fristablauf tritt gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. WerkzeugKisterl muss zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung eines Mangels verweigerten Abnahme hinweisen.
8. Zahlung
- Die Vergütung wird grundsätzlich mit Abnahme und Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig. Vereinbarte Abschlagszahlungen bleiben unberührt.
- Die Rechnung weist die erbrachten Leistungen und die vereinbarten Preise aus. Zahlungen sind auf das in der Rechnung genannte Konto oder nach einer ausdrücklich vereinbarten Zahlungsart zu leisten.
- Bei berechtigten Mängelansprüchen darf der Kunde einen angemessenen Teil der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zurückbehalten.
9. Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei einem Mangel kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen. WerkzeugKisterl trägt die hierfür erforderlichen Aufwendungen, soweit der Mangel von WerkzeugKisterl zu vertreten beziehungsweise gesetzlich geschuldet ist.
- Der Kunde soll einen Mangel möglichst zeitnah beschreiben und eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Eine gesetzlich entbehrliche Fristsetzung wird dadurch nicht verlangt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Für die Verjährung der Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. Sie werden durch diese Bedingungen nicht verkürzt.
10. Haftung
- WerkzeugKisterl haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Mängelrechte und die Haftung für Erfüllungsgehilfen bleiben nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen unberührt.
- Für Schäden, die der Kunde durch unzutreffende Angaben, nicht offengelegte Gefahren oder eine schuldhafte Verletzung seiner Mitwirkungspflichten verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Kündigung
- Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben bestehen. Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werks nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen; hieraus können Vergütungsansprüche für erbrachte und nicht mehr anderweitig verwertbare Leistungen entstehen.
- Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf bei einem Bauvertrag der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
12. Verbraucherwiderruf
- Wird ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. WerkzeugKisterl stellt die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular vor Vertragsschluss gesondert in Textform bereit.
- Soll die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird diese Erklärung gesondert eingeholt. Die Zustimmung wird nicht durch diese AGB ersetzt.
- Die bloße unverbindliche Anfrage über Homepage oder App ist noch kein Vertrag und löst keine Zahlungspflicht aus.
13. Dokumentation und Referenzfotos
- Projekt- und Zustandsfotos dürfen verarbeitet werden, soweit dies für Angebot, Ausführung, Dokumentation oder die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen für Handwerksleistungen.
- Eine Veröffentlichung als Referenz oder zu Werbezwecken erfolgt nur mit einer gesonderten, freiwilligen Freigabe. Aus der Ablehnung entstehen keine Nachteile für die Vertragsdurchführung.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
