WERKZEUGVERLEIH
Allgemeine Mietbedingungen
Version: AGB-WKV-2026-08-21 · Stand 21.08.2026
Vermieter: Klaus Nikolic, WerkzeugKisterl, Hauptstr. 25i, 85386 Eching, Deutschland, E-Mail: office@werkzeugkisterl.de.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für die zeitweise Vermietung beweglicher Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Zubehörteile durch WerkzeugKisterl an volljährige natürliche Personen, die den Vertrag ausschließlich zu privaten Zwecken abschließen.
- Eine Vermietung an Minderjährige sowie für gewerbliche oder selbstständige Zwecke erfolgt nicht.
- Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie im jeweiligen Mietvertrag ausdrücklich festgehalten wurden.
2. Anfrage und Vertragsschluss
- Die über Homepage oder App versandte Werkzeuganfrage ist unverbindlich und stellt noch keinen Mietvertrag dar.
- Ein Mietvertrag kommt erst durch ausdrückliche persönliche Bestätigung des Vermieters und die Unterzeichnung oder Bestätigung des Mietvertrags zustande. Maßgeblich sind die dort genannten Mietgegenstände, Preise, Mietzeiten und Kautionen.
- Vor der ausdrücklichen Bestätigung besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags oder Bereitstellung eines bestimmten Mietgegenstands.
- Wird ein Vertrag ausnahmsweise ausschließlich im Fernabsatz geschlossen, erhält der Mieter vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen und, soweit ein Widerrufsrecht besteht, eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Bei persönlichem Vertragsschluss anlässlich der Übergabe besteht kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht.
3. Mietgegenstand, Mietzeit und Preise
- Mietgegenstand, Zubehör, Zustand, vereinbarter Einsatzzweck und Mietzeit werden im Miet- und Übergabeprotokoll dokumentiert.
- Die Mietzeit beginnt mit der tatsächlichen Übergabe und endet mit der vollständigen Rückgabe. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
- Es gelten die im Mietvertrag ausgewiesenen Preise. Alle gegenüber Privatkunden angegebenen Preise enthalten 19 % Mehrwertsteuer.
- Liefer-, Abhol-, Verbrauchsmaterial- oder Reinigungskosten werden nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart oder wegen einer vom Mieter zu vertretenden Pflichtverletzung tatsächlich erforderlich werden.
4. Kaution
- Bei einem Wochenpreis unter 50 € beträgt die Kaution grundsätzlich 10 € je Mietgegenstand. Ab einem Wochenpreis von 50 € entspricht die Kaution grundsätzlich dem jeweiligen Wochenpreis.
- Bei mehreren Mietgegenständen werden die Einzelkautionen addiert. Für besonders hochwertige oder schadensanfällige Mietgegenstände kann eine abweichende Kaution vereinbart werden. Die konkrete Gesamtkaution wird vor Vertragsschluss ausgewiesen.
- Die Kaution ist bei Übergabe fällig und stellt keine Haftungsobergrenze dar.
- Nach vollständiger Rückgabe und Prüfung wird die Kaution zurückgezahlt, soweit keine fälligen Ansprüche bestehen. Ist eine sofortige technische Prüfung nicht möglich oder besteht ein konkreter Schadensverdacht, darf ein angemessener Betrag bis zur zeitnahen Klärung einbehalten werden; der Grund wird dokumentiert.
5. Übergabe, Prüfung und Einweisung
- Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand einschließlich des vereinbarten Zubehörs. Bekannte Gebrauchsspuren und erkennbare Mängel werden dokumentiert.
- Der Mieter erhält die verfügbaren Bedienungs- und Sicherheitshinweise und bei Geräten mit besonderem Gefahrenpotenzial eine Einweisung. Er muss vor der ersten Nutzung prüfen, ob er die sichere Bedienung verstanden hat.
- Die Zustands- und Übergabedokumentation beschränkt keine gesetzlichen Rechte bei verborgenen oder später auftretenden Mängeln.
6. Zulässige Nutzung und Pflichten des Mieters
- Der Mietgegenstand darf ausschließlich durch den im Mietvertrag genannten Mieter genutzt werden. Weitergabe, Überlassung, Untervermietung oder Nutzung durch sonstige Dritte sind nicht gestattet.
- Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß, innerhalb seiner technischen Leistungsgrenzen und für den vereinbarten privaten Einsatzzweck verwendet werden. Herstellerangaben, Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise sind einzuhalten.
- Der Mieter muss erforderliche persönliche Schutzausrüstung verwenden und für einen geeigneten, ausreichend gesicherten Arbeitsbereich sorgen. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist untersagt.
- Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden. Veränderungen, das Öffnen des Geräts und eigenmächtige Reparaturen sind untersagt.
- Der Mietgegenstand ist vor Überlastung, Feuchtigkeit, Witterung, Verschmutzung, Verlust, Diebstahl und Zugriff Dritter zu schützen und beim Transport ordnungsgemäß zu sichern.
- Gerätespezifische Sicherheitshinweise im Übergabeprotokoll sind verbindlich zu beachten.
7. Störungen und Mängel während der Mietzeit
- Bei ungewöhnlichen Geräuschen, Überhitzung, Beschädigung, Funktionsstörung oder sonstigen Sicherheitsbedenken ist die Nutzung sofort einzustellen, das Gerät gegen weitere Benutzung zu sichern und der Vermieter unverzüglich zu informieren.
- Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Reparaturen durchgeführt oder beauftragt werden. Ausgenommen sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr.
- Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Soweit möglich, kann der Vermieter nach Abstimmung den Mangel beseitigen oder ein geeignetes Ersatzgerät bereitstellen.
8. Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Verluste, die er vorsätzlich oder fahrlässig durch eine Verletzung seiner Pflichten verursacht, insbesondere durch Fehlbedienung, zweckwidrige Nutzung, Überlastung, unzureichende Sicherung, unzulässige Weitergabe oder Missachtung von Bedienungs- und Sicherheitshinweisen.
- Veränderungen und Verschlechterungen infolge des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie gewöhnlicher Verschleiß sind vom Mieter nicht zu vertreten.
- Bei einer zu vertretenden Beschädigung sind die erforderlichen und nachgewiesenen Reparaturkosten sowie eine verbleibende Wertminderung zu ersetzen. Bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Verlust ist der Wert eines gleichwertigen Ersatzgeräts unter angemessener Berücksichtigung von Alter, Zustand und bisheriger Nutzung maßgeblich.
- Unfälle, Verlust und Diebstahl sind unverzüglich zu melden. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Straftatverdacht ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und ein Nachweis vorzulegen.
9. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
- Eine Beratung zur Werkzeugauswahl erfolgt anhand der Angaben des Mieters. Ein bestimmter Arbeits- oder Projekterfolg wird nicht garantiert. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.
10. Rückgabe und verspätete Rückgabe
- Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, mit sämtlichem Zubehör und in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.
- Eine vom Mieter verursachte außergewöhnliche Verschmutzung kann gegen Ersatz der tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten beseitigt werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
- Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises und einen darüber hinausgehenden konkret nachgewiesenen Schaden verlangen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Zustand, Vollständigkeit, Rückgabezeit und erkennbare Schäden werden im Rückgabeprotokoll dokumentiert.
11. Nichtverfügbarkeit und Vertragsbeendigung
- Kann ein bestätigter Mietgegenstand aus einem vom Mieter nicht zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt werden, informiert der Vermieter unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen für den nicht bereitgestellten Mietgegenstand werden zurückgezahlt.
- Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften beenden. Ein wichtiger Grund für den Vermieter kann insbesondere eine erhebliche Gefährdung des Mietgegenstands, eine unzulässige Weitergabe oder eine schwerwiegende Missachtung von Sicherheitshinweisen sein.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Gesetzliche Grundlagen: insbesondere §§ 305 ff., 535 ff. und 312 ff. BGB. Amtliche Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de.
